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Marktrückzug von Medikamenten Medikamentenentwicklung

Wie andere Güter unterliegen auch die Medikamente einem Produktlebenszyklus. Sie werden entwickelt, zugelassen, beworben und schliesslich wieder vom Markt genommen. Der Vertrieb von Arzneimitteln wird häufig eingestellt, weil sich die Produktion kommerziell nicht mehr auszahlt oder weil sich herausstellt, dass ein Mittel unwirksam ist oder schwere Nebenwirkungen verursacht. Für die betroffenen Patienten existieren verschiedene Möglichkeiten. So zum Beispiel eine Umstellung auf ein anderes Präparat, ein Import aus dem Ausland oder eine individuelle Herstellung in einer Apotheke.

synonym: ausser Handel, ausser Verkehr, aH, Vertriebseinstellung

Weshalb wird der Vertrieb von Medikamenten eingestellt?

Medikamente unterliegen einem Produktlebenszyklus. Sie werden entdeckt, patentiert, entwickelt, zugelassen, vermarktet und unter Umständen Jahre bis Jahrzehnte später vom Markt genommen.

Häufig wird der Vertrieb aufgrund kommerzieller Überlegungen eingestellt. So übersteigen beispielsweise die Kosten für die Zulassung und die Produktion den Erlös des Verkaufs. Da die Preise der erstattungspflichten Medikamente staatlich reguliert sind, ist keine beliebige Preiserhöhung möglich.

Manche Medikamente veralten mit der Zeit - es werden neue Produkte mit einer besseren Wirksamkeit, einer vorteilhaften Pharmakokinetik oder weniger Nebenwirkungen entwickelt.

Schwierigkeiten mit den Rohstoffen, der Synthese oder der Produktion sowie Qualitätsmängel oder Betrugsfälle bei der Forschung können zu einer Einstellung führen.

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse können deutlich machen, dass die Risiken den Nutzen des Arzneimittels übersteigen oder dass die klinische Wirksamkeit ungenügend ist. Dann können die Unternehmen oder die Arzneimittelbehörden zum Schluss kommen, dass ein Medikament vom Markt genommen werden muss.

Ein Rückzug vom Markt kann freiwillig oder unfreiwillig (von den Behörden erzwungen) erfolgen.

Welche Möglichkeiten gibt es für die betroffenen Patienten?

Ein Marktrückzug kann berechtigt sein. Es existieren Medikamente, die unwirksam oder toxisch sind oder unerwünschte Wirkungen auslösen können. Sie sollen nicht mehr verwendet oder hergestellt werden.

Gibt es keine Verpflichtung für die Industrie?

Ein Marktrückzug kann für die Patienten und die Fachpersonen mühsam, frustrierend, aufwendig und kostspielig sein und die Gesundheit gefährden.

Im freien Markt können Unternehmen die Herstellung und den Vertrieb eines Medikaments jederzeit und ohne Rücksprache beenden. In einigen Fällen stellt sich allerdings die Frage, ob sie nicht eine moralische, kulturelle oder auch historische Verpflichtung gegenüber den Produkten und der Gesellschaft hätten.

Beispiele

Eine kleine Auswahl von Medikamenten, die in der Schweiz nicht mehr verfügbar sind:

Acomplia® - Astho Med® - Batrafen® - Bisolapid® - Codipront® - Collunosol® - Contac® - Dramamine® - Emodella® - Exubera® - Fansidar® - Gastrosil® - Hismanal® - Irgamid® - Jacutin® - Limptar® - Lipobay®- Marzine® - Mosegor® - Nemexin® - Premarin® - Premella® - Quadriderm® - Rhinathiol Promethazin® - Scopoderm TTS® - Semap® - Semprex® - Teldane® - Tetragynon® - Tilarin® - Tofranil® - Uprima® - Virudermin® - Visaline® - Vioxx® - Zaroxolyn® - Zorac®

siehe auch

Medikament nicht lieferbar, Medikamentenentwicklung

Autor

Interessenkonflikte: Keine / unabhängig. Der Autor hat keine Beziehungen zu den Herstellern und ist nicht am Verkauf der erwähnten Produkte beteiligt.

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Der Autor dieses Artikels ist Dr. Alexander Vögtli. Dieser Artikel wurde zuletzt am 3.1.2023 geändert.
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