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Parallelimport von Arzneimitteln

synonym: PI

Situation in der Schweiz

In der Schweiz ist der Parallelimport von Arzneimitteln aus dem Ausland gemäss Heilmittelgesetz für Medikamente erlaubt, deren Patentschutz abgelaufen ist. Eine Reihe von Firmen hat in den letzten Jahren damit begonnen, entsprechende Arzneimittel vorwiegend aus der EU zu importieren und in der Schweiz zu vertreiben. Zu den Anbietern gehören der APS Arzneimittel Parallelimport Service, die Impharm AG oder die Orifarm AG.

Die Arzneimittel werden bei der Swissmedic in einem vereinfachten Zulassungsverfahren für den Markt freigegeben und sind im Vergleich mit den Originalen kostengünstiger. Allerdings sind von diesen Medikamenten - da der Patentschutz abgelaufen ist - in der Regel auch gleichwertige und günstige Generika verfügbar. Zu den importierten Produkten gehören bekannte Marken wie zum Beispiel Aldactone®, Aspirin®, Buscopan®, Ciproxin®, Concor®, Diane 35®, Fluctine®, Fluimucil® 600, Imodium®, Lasix®, Microgynon®, Moduretic®, Motilium®, Reniten®, Zocor® oder Zyrtec®. Die Medikamente werden unter demselben Namen verkauft und sind nur über die Verpackung oder die Zulassungsinhaberin unterscheidbar.

Literatur

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Der Autor dieses Artikels ist Dr. Alexander Vögtli. Dieser Artikel wurde zuletzt am 14.6.2012 geändert.
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