Limitationen
Spezialitätenlistesynonym: Limitatio
DefinitionDer Bezug von Arzneimitteln zur Lasten der Krankenversicherer, welche in der Spezialitätenliste enthalten sind, kann vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) eingeschränkt werden. Dies gilt einerseits für die Menge, welche innert drei Monaten bezogen werden kann. So wird beispielsweise nur eine definierte Packungen Tabletten eines Benzodiazepins bezogen werden. Dies gilt auch für Abführmittel oder Hautpflegemittel.
Die Limitationen können weitere Vorgaben machen, z.B. bezüglich der Verordnung durch einen Spezialarzt / eine Spezialärztin, einer Kostengutsprache, bezüglich des Preises, der Indikationen oder der erforderlichen Abklärungen.
Die Ärztinnen und Ärzte sowie die Apothekerinnen und Apotheker müssen die Patienten über die Limitationen aufklären.
Limitationen gelten auch für die Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) und für die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL, Medizinprodukte).
siehe auchLiteratur- Weisungen des BAG (SL)
Interessenkonflikte: Keine / unabhängig. Der Autor hat keine Beziehungen zu den Herstellern und ist nicht am Verkauf der erwähnten Produkte beteiligt.
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