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R- und S-Sätze Chemikaliengesetz, Etiketten

Sätze Online

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R-Sätze

Gefahrenhinweise (R-Sätze) gemäss Verordnung über den Schutz vor

gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV)

vom 18. Mai 2005

Einfache R-Sätze

R 1 In trockenem Zustand explosionsgefährlich.

R 2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich.

R 3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich.

R 4 Bildet hoch empfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen.

R 5 Beim Erwärmen explosionsfähig.

R 6 Mit und ohne Luft explosionsfähig.

R 7 Kann Brand verursachen.

R 8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.

R 9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen.

R 10 Entzündlich.

R 11 Leicht entzündlich.

R 12 Hoch entzündlich.

R 14 Reagiert heftig mit Wasser.

R 15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.

R 16 Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen.

R 17 Selbstentzündlich an der Luft.

R 18 Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leicht entzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich.

R 19 Kann explosionsfähige Peroxide bilden.

R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.

R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.

R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.

R 23 Giftig beim Einatmen.

R 24 Giftig bei Berührung mit der Haut.

R 25 Giftig beim Verschlucken.

R 26 Sehr giftig beim Einatmen.

R 27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut.

R 28 Sehr giftig beim Verschlucken.

R 29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.

R 30 Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden.

R 31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.

R 32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.

R 33 Gefahr kumulativer Wirkung.

R 34 Verursacht Verätzungen.

R 35 Verursacht schwere Verätzungen.

R 36 Reizt die Augen.

R 37 Reizt die Atmungsorgane.

R 38 Reizt die Haut.

R 39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens.

R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.

R 41 Gefahr ernster Augenschäden.

R 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich.

R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.

R 44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss.

R 45 Kann Krebs erzeugen.

R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen.

R 48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition.

R 49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen.

R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen.

R 51 Giftig für Wasserorganismen.

R 52 Schädlich für Wasserorganismen.

R 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.

R 54 Giftig für Pflanzen.

R 55 Giftig für Tiere.

R 56 Giftig für Bodenorganismen.

R 57 Giftig für Bienen.

R 58 Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben.

R 59 Gefährlich für die Ozonschicht.

R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.

R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.

R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.

R 64 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.

R 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.

R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

R 68 Irreversibler Schaden möglich.

Kombinierte R-Sätze

R 14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.

R 15/29 Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase.

R 20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.

R 20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.

R 21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.

R 23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

R 23/25 Giftig beim Einatmen und Verschlucken.

R 23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.

R 24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.

R 26/27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

R 26/28 Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken.

R 26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.

R 27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.

R 36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane.

R 36/38 Reizt die Augen und die Haut.

R 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.

R 37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut.

R 39/23 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.

R 39/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.

R 39/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.

R 39/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

R 39/23/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.

R 39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R 39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R 39/26 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.

R 39/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.

R 39/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.

R 39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

R 39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.

R 39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R 39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R 42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.

R 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.

R 48/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.

R 48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.

R 48/20/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.

R 48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.

R 48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R 48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R 48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.

R 48/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.

R 48/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.

R 48/23/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.

R 48/23/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.

R 48/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R 48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.

R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.

R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.

R 68/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen.

R 68/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.

R 68/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken.

R 68/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

R 68/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.

R 68/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R 68/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

Einfache S-Sätze

S 1 Unter Verschluss aufbewahren.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

S 3 Kühl aufbewahren.

S 4 Von Wohnplätzen fernhalten.

S 5 Unter ... aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben).

S 6 Unter ... aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben).

S 7 Behälter dicht geschlossen halten.

S 8 Behälter trocken halten.

S 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.

S 12 Behälter nicht gasdicht verschliessen.

S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

S 14 Von ... fernhalten (inkompatible Substanzen sind vom Hersteller anzugeben).

S 15 Vor Hitze schützen.

S 16 Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen.

S 17 Von brennbaren Stoffen fernhalten.

S 18 Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.

S 20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken.

S 21 Bei der Arbeit nicht rauchen.

S 22 Staub nicht einatmen.

S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben).

S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.

S 25 Berührung mit den Augen vermeiden.

S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.

S 27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.

S 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben).

S 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.

S 30 Niemals Wasser hinzugiessen.

S 33 Massnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.

S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.

S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.

S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen.

S 38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.

S 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.

S 40 Fussboden und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen (Material vom Hersteller anzugeben).

S 41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen.

S 42 Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben).

S 43 Zum Löschen ... (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: Kein Wasser verwenden).

S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett

vorzeigen).

S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett

vorzeigen.

S 47 Nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben).

S 48 Feucht halten mit ... (geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben).

S 49 Nur im Originalbehälter aufbewahren.

S 50 Nicht mischen mit ... (vom Hersteller anzugeben).

S 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.

S 52 Nicht grossflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden.

S 53 Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.

S 56 Diesen Stoff und seinen Behälter auf entsprechend genehmigter Sondermülldeponie

entsorgen.

S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.

S 59 Informationen zu Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller / Lieferanten erfragen.

S 60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.

S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.

S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und

Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.

S 63 Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhig stellen.

S 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist).

Kombinierte S-Sätze

S 1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.

S 3/7 Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren.

S 3/9/14 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben).

S 3/9/14/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben).

S 3/9/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

S 3/14 An einem kühlen, von ... entfernten Ort aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben).

S 7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten.

S 7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.

S 7/47 Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben).

S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

S 27/28 Bei Berührung mit der Haut beschmutzte Kleidung sofort ausziehen und sofort auswaschen mit ... (vom Hersteller anzugeben).

S 29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.

S 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.

S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.

S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und

Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.

S 36/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.

S 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen.

S 47/49 Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über ... °C (vom Hersteller anzugeben) aufbewahren.


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Der Autor dieses Artikels ist Dr. Alexander Vögtli. Dieser Artikel wurde zuletzt am 14.6.2012 geändert.
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