Franchise PharmaWikiDefinition
Die Versicherten müssen sich an den Behandlungskosten (z.B. ärztliche Behandlung, Krankenhaus, Medikamente) beteiligen. Bis zu einem bestimmten Betrag müssen sie die Kosten selbst übernehmen. Dieser Betrag wird in der Schweiz als Franchise bezeichnet und beträgt zum Beispiel CHF 500.– und gilt für ein Jahr. Falls also während eines Jahres nur Behandlungskosten von CHF 250.– anfallen, müssen diese vom Patienten oder der Patientin zu 100 % selbst bezahlt werden.
Die Versicherten können die Höhe der Franchise selbst festlegen. Je höher sie ist, desto tiefer sind die monatlichen Krankenkassenprämien.
Franchise und Selbstbehalt, zum Vergrössern anklicken. Illustration © PharmaWiki
siehe auchAutorInteressenkonflikte: Keine / unabhängig. Der Autor hat keine Beziehungen zu den Herstellern und ist nicht am Verkauf der erwähnten Produkte beteiligt.