Differenzierter Selbstbehalt für Arzneimittel

synonym: Dynamisierter Selbstbehalt
Änderung per 1. Juli 2011Der Selbstbehalt, den eine versicherte Person beim Bezug eines Arzneimittels auf ärztliche Verordnung zu Lasten der Krankenversicherung bezahlen muss, beträgt grundsätzlich 10 Prozent.
Ab dem 1. Juli 2011 müssen die Patienten für teure Generika (und Originale) 20% Selbstbehalt bezahlen statt wie bisher 10%. Für günstige Produkte gilt weiterhin der reguläre Selbstbehalt von 10%.
Ein Selbstbehalt von 20% gilt für ein Arzneimittel, wenn der SL-Preis den durchschnittlichen Preis des günstigsten Drittels aller Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung um 20% oder mehr übersteigt.
Es handelt sich um eine Massnahme, um Kosten einzusparen. Die pharmazeutischen Unternehmen und Generikahersteller haben mit Preissenkungen reagiert, um zu vermeiden, dass ihre Produkte vom höheren Selbstbehalt betroffen sind.
Weiterführende InformationenBundesamt für Gesundheit: http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00263/00264/00265/11659/index.html?lang=de
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