Betäubungsmitteltaxe Arzneimittelgruppen Betäubungsmittel
- Die Betäubungsmitteltaxe wird bei der Abgabe von Betäubungsmittel verrechnet. Grundlage für die Verrechnung ist die Arzneimittelliste mit Tarif (ALT).
Der entsprechende Abschnitt aus der ALT:
- " Für jedes in einem nach A berechneten Medikament enthaltene Betäubungsmittel: Zuschlag (Kontrollgebühr) "
- " Diese Kontrollgebühr gilt auch für Spezialitäten in Originalpackung, die unter das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel fallen. "