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Spitalrezepte PharmaWiki Prozesse

Spitalrezepte sind ärztliche Verordnungen, welche die Patienten im Rahmen der Entlassung aus einem Krankenhaus erhalten. Beim Einlösen der Rezepte können in öffentlichen Apotheken Schwierigkeiten entstehen, welche auf pharmazeutisch-medizinische, redaktionelle, logistische und rechtliche Probleme zurückzuführen sind. Um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, müssen entsprechende Abklärungen getroffen werden.

synonym: Spitalverordnung, Entlassungsrezept, Austrittsrezept, Spitalaustrittsrezepte

Einleitung

Als Spitalrezepte werden in der Schweiz in der Regel ärztliche Verordnungen bezeichnet, welche die Patienten im Rahmen der Entlassung aus einem Krankenhaus erhalten. Beim Einlösen der Rezepte treten regelmässig Schwierigkeiten auf, welche vielschichtige Ursachen haben. In der Folge kann sich die Abgabe des Medikaments verzögern und im schlimmsten Fall wird der Patient nicht adäquat behandelt oder erleidet unerwünschte Wirkungen. Spitalrezepte verursachen ferner einen nicht zu unterschätzenden administrativen und bürokratischen Mehraufwand für die Apotheken.

Probleme

Bei der Entlassung aus der Behandlung des Zentrumsspitals erhielt der Patient ein Rezept für Zurcal® und Norvasc®, da er während des Aufenthalts umgestellt worden war. Der Patient löste das Rezept in der Apotheke ein und nahm jetzt sowohl das Generikum (Amlodipin-Mepha®) wie das Original (Norvasc®) sowie zwei verschiedene Protonenpumpenhemmer ein (Omezol-Mepha® und Zurcal®)“ - Martinelli (2008)

Pharmazeutische und medizinische Probleme:

Redaktionelle Probleme:

Logistische Probleme:

Rechtliche Probleme:

Hilfsmittel für die Apotheke

Literatur für Parapharmazie:

Weitere Lösungsansätze:

LiteraturAutor

Interessenkonflikte: Keine / unabhängig. Der Autor hat keine Beziehungen zu den Herstellern und ist nicht am Verkauf der erwähnten Produkte beteiligt.

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Der Autor dieses Artikels ist Dr. Alexander Vögtli. Dieser Artikel wurde zuletzt am 11.6.2019 geändert.
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