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Rebeln Phytopharmaka Arzneidrogen

Definition

Rebeln bedeutet, dass Pflanzenteile wie Blätter, Blüten und Blütenteile manuell oder maschinell von der Arzneidroge abgelöst und evtl. zusätzlich verrieben (zerbröselt) werden.

Gerebelt werden zum Beispiel Thymian, Oregano, Majoran, Basilikum, Schafgarbe und Holunder.

siehe auch

Drogenliste, Gewürze

Autor

Interessenkonflikte: Keine / unabhängig. Der Autor hat keine Beziehungen zu den Herstellern und ist nicht am Verkauf der erwähnten Produkte beteiligt.

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Der Autor dieses Artikels ist Dr. Alexander Vögtli. Dieser Artikel wurde zuletzt am 16.12.2022 geändert.
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