Rebeln Phytopharmaka ArzneidrogenDefinition
Rebeln bedeutet, dass Pflanzenteile wie Blätter, Blüten und Blütenteile manuell oder maschinell von der Arzneidroge abgelöst und evtl. zusätzlich verrieben (zerbröselt) werden.
Gerebelt werden zum Beispiel Thymian, Oregano, Majoran, Basilikum, Schafgarbe und Holunder.
siehe auchAutorInteressenkonflikte: Keine / unabhängig. Der Autor hat keine Beziehungen zu den Herstellern und ist nicht am Verkauf der erwähnten Produkte beteiligt.
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