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Oxalsäure Arzneimittelgruppen Säuren Carbonsäuren

Die Oxalsäure ist eine natürliche Dicarbonsäure, die zum Beispiel in Früchten, Kräutern und im Gemüse vorkommt. Sie wird als Tierarzneimittel für die Behandlung eines Befalls mit Varroamilben bei Honigbienen in brutfreien Völkern verabreicht. Am häufigsten kommt die Träufelmethode zur Anwendung. Dabei wird eine Oxalsäure-Zuckerlösung im Spätherbst mit einer Spritze auf die Waben in den Bienengassen geträufelt. Bei der Verwendung müssen die entsprechenden Vorsichtsmassnahmen beachtet werden, weil die Oxalsäure bei einem unsachgemässen Gebrauch zu Reizungen oder Verätzungen der Haut, der Augen und Schleimhäute führen kann.

synonym: Acidum oxalicum, Acidum oxalicum dihydricum, Acidum oxalicum anhydricum, Zuckersäure, Oxalic Acid, Oxalsäure-Dihydrat, Oxalsäuredihydrat

Produkte

Die Oxalsäure ist als Offenware in Apotheken und Drogerien erhältlich. Es sind verschiedene Tierarzneimittel (Antiparasitika) mit Oxalsäure verfügbar, zum Beispiel in Form von Pulver und Lösungen. Die Oxalsäure wird schon seit den 1980er-Jahren gegen Varroamilben verwendet.

Struktur und Eigenschaften

Die Oxalsäure (C2H2O4, Mr = 90.0 g/mol) ist eine natürliche organische Säure, die zum Beispiel im Spinat, im Rhabarber, in der Petersilie, im Schnittlauch, in der roten Beete als auch im Honig vorkommt. Sie gehört zu den Dicarbonsäuren und ist ihr einfachster Vertreter (HOOC-COOH). Sie liegt häufig als Oxalsäure-Dihydrat vor (· 2H2O), ein weisses, kristallines und geruchloses Pulver mit einem sauren Geschmack, das in Wasser gut löslich ist. Ihre Salze werden als Oxalate bezeichnet. Die im Handel erhältliche Oxalsäure wird künstlich hergestellt.

Wirkungen

Die Oxalsäure (ATCvet QP53AG03 ) hat saure, ätzende und antiparasitäre (akarizide) Eigenschaften. Die Wirkung gegen die Varroamilben beruht darauf, dass es sich um eine Säure handelt. Die Oxalsäure wirkt nur gegen Milben, die sich auf den Bienen befinden. Sie zeigt keine Wirkung auf Milben in der verdeckelten Brut.

Anwendungsgebiete

Zu den Anwendungsgebieten gehören (Auswahl):

Dosierung

Gemäss den Angaben in der Packungsbeilage der Fertigarzneimittel. Als Tierarzneimittel wird die Oxalsäure unter anderem geträufelt, gesprüht oder verdampft. Die Träufelbehandlung wird am häufigsten durchgeführt. Dazu wird die Säure mit Zucker gemischt, wodurch die Wirksamkeit deutlich erhöht wird. Der Anwendungszeitpunkt ist der Spätherbst (Winterbehandlung).

Vorsichtsmassnahmen

Die Oxalsäure ist giftig und darf nicht mit der Haut, mit den Augen, den Schleimhäuten oder den Atemwegen in Kontakt kommen. Sie darf nicht eingenommen werden. Bei der Handhabung sollen die entsprechenden Vorsichtsmassnahmen im Sicherheitsdatenblatt beachtet werden. Empfohlen werden Schutzkleidung, Handschuhe, Schutzbrille und Schutzmaske (FFP2 SL). Die Atemschutzmasken sind vor allem beim Sprühen oder Verdampfen erforderlich. Allfällig exponierte Hautstellen unverzüglich mit Seife und reichlich Wasser waschen.

Bei versehentlicher Einnahme den Mund mit viel Wasser spülen und viel Wasser oder Milch trinken. Kontakt mit dem Arzt aufnehmen.

Die Oxalsäure darf nicht in Gewässer gelangen, da sie eine Gefahr für Fische und andere Wasserorganismen darstellen kann. Sie muss für Kinder unerreichbar aufbewahrt werden.

Die vollständigen Vorsichtsmassnahmen finden sich in der Arzneimittel-Fachinformation und im Sicherheitsdatenblatt.

Unerwünschte Wirkungen

Die Oxalsäure ist ätzend und sauer und kann bei einer unsachgemässen Anwendung zu Reizungen oder Verätzungen der Haut, der Augen und Schleimhäute führen.

Durch die Behandlung können im Honig unter Umständen leicht erhöhte Oxalsäurewerte festgestellt werden. Diese bewegen sich jedoch im Bereich der natürlich vorkommenden Konzentrationen. Vielfach sind die Werte hingegen auch normal.

siehe auch

Honig, Säuren

LiteraturAutor

Interessenkonflikte: Keine / unabhängig. Der Autor hat keine Beziehungen zu den Herstellern und ist nicht am Verkauf der erwähnten Produkte beteiligt.

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Der Autor dieses Artikels ist Dr. Alexander Vögtli. Dieser Artikel wurde zuletzt am 1.5.2023 geändert.
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