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Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) PharmaWiki

Definition

Die Kosten für eine Arzneimitteltherapie können von den Krankenversicherungen übernommen werden. Die Spezialitätenliste (SL) des Bundesamts für Gesundheit definiert, welche Medikamente von der Grundversicherung bezahlt werden. NLP-Medikamente können beim Abschluss einer Zusatzversicherung übernommen werden.

Die Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) enthält Arzneimittel, die weder von der Grund- noch von der Zusatzversicherung erstattet werden. Dazu gehören beispielsweise Nicotin-Kaugummmis für die Raucherentwöhnung, viele Hautpflegemittel und Verhütungsmittel.

Link

LPPV online: https://www.lppv.ch 

siehe auch

SL, NLP, ALT, MiGeL

Autor

Interessenkonflikte: Keine / unabhängig. Der Autor hat keine Beziehungen zu den Herstellern und ist nicht am Verkauf der erwähnten Produkte beteiligt.

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Der Autor dieses Artikels ist Dr. Alexander Vögtli. Dieser Artikel wurde zuletzt am 24.8.2021 geändert.
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