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Der Antikörper Dupilumab (Dupixent®) wurde ursprünglich für die Behandlung einer atopischen Dermatitis zugelassen. Mittlerweile sind verschiedene Indikationen hinzugekommen und in diesem Jahr wurde er in der EU auch für die Behandlung der COPD freigegeben.

Beachten Sie bei den Abgabekategorien, dass Arzneimittel der Ex-Liste-C (B-) in die Liste B+ umgeteilt werden. Ein Beispiel sind codeinhaltige Hustenmittel.

Generika von Dymista® mit den antiallergischen Wirkstoffen Azelastin und Fluticason sind in der Schweiz im Handel erhältlich. Sie dürfen in Apotheken ohne ärztliche Verordnung abgegeben werden (Liste B+).

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Der Autor dieses Artikels ist Dr. Alexander Vögtli. Dieser Artikel wurde zuletzt am 9.10.2024 geändert.
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