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MDPV Rauschmittel Cathinonderivate

3,4-Methylendioxypyrovaleron (MDPV) ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der Stimulantien mit stimulierenden, euphorisierenden und psychotropen Eigenschaften, der als Partydroge oder Smart Drug missbraucht wird. Es handelt sich um ein synthetisches Cathinon-Derivat, das als Designerdroge entwickelt wurde und zunächst legal erhältlich war („Badesalz“). Heute ist MDPV in vielen Ländern und auch in der Schweiz verboten. Die Effekte beruhen auf der verstärkten Wirkung von Neurotransmittern. Von einem Missbrauch der Substanz ist aufgrund der lebensgefährlichen unerwünschten Wirkungen und des Abhängigkeitspotentials abzuraten.

synonym: 3,4-Methylendioxypyrovaleron, Badesalz

Produkte

3,4-Methylendioxypyrovaleron (MDPV) ist in der Schweiz nicht zugelassen. Es gehört zu den verbotenen Betäubungsmitteln (d) und ist deshalb nicht im Handel erhältlich. MDPV wurde als Designerdroge entwickelt und war deshalb in vielen Ländern zunächst legal erhältlich. Es wurde als „Badesalz“ vertrieben, um ihm einen legalen Anstrich zu geben.

Struktur und Eigenschaften

MDPV (C16H21NO3, Mr = 275.3 g/mol) ist ein synthetisches und lipophiles Cathinon-Derivat, das strukturell mit Ecstasy (MDMA), den Amphetaminen und Mephedron verwandt ist. MDPV ist von Pyrovaleron abgeleitet, einem Antidepressivum und Stimulans, das in den 1960er-Jahren entwickelt wurde und bei dem es sich um einen Wiederaufnahmehemmer handelt. MDPV kann auch als Ketoamphetamin bezeichnet werden.

Wirkungen

MDPV hat zentral stimulierende, euphorisierende, empathogene, aphrodisierende, psychotrope und halluzinogene Eigenschaften. Die Effekte beruhen auf der verstärkten Ausschüttung resp. der verminderten Wiederaufnahme von Neurotransmittern wie Dopamin und Noradrenalin.

Anwendungsgebiete

MDPV wird als Rauschmittel (Partydroge, „Club Drug“) und als Smart Drug missbraucht. Es sind keine medizinischen Anwendungsgebiete bekannt.

Dosierung

MDPV wird unter anderem peroral, nasal, inhalativ, parenteral oder rektal verabreicht.

Unerwünschte Wirkungen

Von einer Verabreichung ist aufgrund der unangenehmen bis lebensgefährlichen möglichen unerwünschten Wirkungen dringend abzuraten. Über Todesfälle wurde berichtet. Zu den Nebenwirkungen gehören:

siehe auch

Mephedron, Amphetamin, Ecstasy, alpha-PVP

LiteraturAutor

Interessenkonflikte: Keine / unabhängig. Der Autor hat keine Beziehungen zu den Herstellern und ist nicht am Verkauf der erwähnten Produkte beteiligt.

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Der Autor dieses Artikels ist Dr. Alexander Vögtli. Dieser Artikel wurde zuletzt am 16.10.2015 geändert.
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